In Deutschland muss jede Website ein Impressum haben.


Damit soll sichergestellt werden, dass der Betreiber einer Website zu erreichen ist und gegebenenfalls Regress-Ansprüche geltend gemacht werden können.

Rein private Webseiten sind zunächst von der Impressumspflicht ausgenommen. Dabei ist privar sehr eng gefasst: Hat man z. B. eine Blog, arbeitet man schon journalistisch.

Das Impressum muss nicht Impressum heißen, sondern kann auch unter den Menüpunkt „Kontakt“ gestellt werden. Es muss nur leicht erreichbar sein.

Jedes Impressum muss folgende Angaben enthalten (ohne Gewähr):

  • Vor- und Nachname des Website-Betreibers
    bei rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen, bei Firmen den Namen und die Rechtsform
  • eine ladungsfähige Anschrift (Straße & Ort) – eine Postfach-Adresse ist nicht erlaubt –
    Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Rechtsform: Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister unter Angabe des Registergerichts und der Registernummer, falls Sie in ein solches eingetragen sind
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden
  • Gerichtsstand (Ort)
  • Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Name und Anschrift der zuständigen Behörde oder der einheitlichen Stelle
  • Die gesetzliche Berufsbezeichnung – falls vorhanden –, z.B. bei Ärzten oder Steuerberatern
    den Staat, in dem sie verliehen wurde und, falls Sie einer Kammer, einem Berufsverband oder einer ähnlichen Einrichtung angehören, deren oder dessen Namen, falls die Dienstleistung in Ausübung eines reglementierten Berufs über die Anerkennung von Berufsqualifikationen erbracht wird.
  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, falls Sie eigene verwenden. Sonst gelten die gesetzlichen.
    Gegebenenfalls bestehende Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen.
  • Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung, insbesondere den Namen und die Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich, falls vorhanden.
  • Preise, wenn sie im vorhinein festgelegt sind.

Auch ihre Social-Media-Seiten und Online-Profile müssen ein Impressum enthalten, sofern sie nicht rein privat genutzt werden.

Mehr Informationen:

Impressumspflicht (Bundesministerium der Justiz und für Verbaucherschutz)

„Neue Verordnung zu Informationspflichten gilt ab 17.05.2010“ (IT-Recht Kanzlei)

Definition Impressumspflicht (Wikipedia)

Was ein Disclaimer (Haftungsausschluss für Links) bringt, ist nicht ganz eindeutig. Das OLG München hat 2002 (OLG München, Urteil vom 17. Mai 2002, AZ 21 U 5569/01) entschieden, dass der Betreiber einer Website für seine Links verantwortlich ist, der BGH hat dieses Urteil aber wieder reduziert. Ich sag es mal so: Ein Disclaimer schadet ja nichts.

Ebenso wichtig ist die Datenschutzerklärung, die den Besucher Ihrer Website darauf aufmerksam macht, dass seine persönlichen Daten gesammelt werden (z. B. durch ein Formular oder die Verwendung von Analyse-Software wie Google Analytics).

Beispiel mein Impressum